Den Job kündigen, um auf Weltreise zu gehen. Das klingt traumhaft, oder? Weg vom Alltag, rein ins Abenteuer. Natürlich ist das auch eine unglaublich tolle Erfahrung, aber auch ein großer Schritt. Bevor ihr den Schritt wagt euren Job zu kündigen und zu reisen, solltet ihr einiges beachten und euch Zeit nehmen. Man sollte nichts überstürzen! Ich persönlich habe mir vier Monate Zeit gelassen, in denen ich Termine mit Banken, Versicherungen, Krankenkasse und dem Arbeitsamt hatte, um mich genau über das Vorgehen und eventuelle Nachteile zu informieren. Denn neben der Abstimmung mit dem Arbeitsamt gibt es viele weitere Punkte und Versicherungen, die vor einer Weltreise geklärt und eventuell gekündigt werden müssen.
Wie du deine Weltreise Stück für Stück planst und was du alles beachten solltest, findest du hier: Checkliste für Weltreisende
Job kündigen für die Weltreise: Meine Erfahrungen
Was zieht es alles nach sich, den Job für eine Weltreise zu kündigen? Ich möchte euch teilhaben lassen an meinen Erfahrungen.Was solltest du wissen? Und wie erging es mir dabei? In diesem Abschnitt möchte ich euch über die Erfahrungen mit dem Arbeitsamt im Zusammenhang mit der Weltreise erzählen. Ich berichte von meinen persönlichen Erfahrungen, das von Amt zu Amt eventuell leicht abweichen. Der Bericht ersetzt aber keinen persönlichen Besuch beim Arbeitsamt.
Was solltest du bei einer Kündigung vor der Weltreise beachten?
Wenn man selbst den Job kündigt, egal aus welchen Beweggründen, ist man grundsätzlich erst einmal drei Monate für das Arbeitslosengeld gesperrt. Diese Sperrzeit kann nach Ermessen des Arbeitsamtes verkürzt werden, wenn z.B ein ärztliches Attest einer psychischen Belastung durch den Job vorliegt oder ähnliches. Normalerweise hat man ein Jahr lang Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Wenn man jedoch selbst kündigt, wird diese Zeit um die drei Monate gekürzt, d.h man hat nur noch neun Monate Anspruch auf das Geld.
Wenn man weiß, dass man den Job kündigen will, um auf Weltreise zu gehen, sollte man sich bereits im Vorfeld beim Arbeitsamt Rat suchend melden. So ist man schon einmal registriert und muss sich spätestens am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses persönlich beim Amt arbeitslos melden.
Mit offenen Karten spielen
Erklärt dort dem Amt unbedingt was ihr vorhabt (Weltreise), dann werdet ihr innerhalb der Sperrzeit nicht dazu genötigt, an Arbeitsmaßnahmen etc. teilzunehmen. Sobald ihr Geld bezieht natürlich schon. Sobald die Reise losgeht, müsst ihr euch beim Arbeitsamt dann wieder abmelden. So ist es zumindest bei mir, da ich zwischen der Kündigung des Jobs und der Reise zwei Monate „Puffer“ habe. Während der Weltreise steht euch natürlich kein Arbeitslosengeld zu. In dem Zeitraum, in dem ihr Arbeitslosengeld bezieht, stehen euch gesetzliche Urlaubstage zu, die ihr auch beim Amt anmelden müsst. Das Amt muss also über eine Reise immer informiert werden.
Bedenkt bei eurer Kündigung die Sperrzeit
Beachtet unbedingt, dass ihr in der Sperrzeit auch nicht über das Arbeitsamt krankenversichert seid und euch selbst versichern müsst, bzw. den Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung separat bezahlen müsst.
Wenn ihr euch abmeldet und auf Reisen geht, läuft die Sperrzeit nicht weiter ab. Es geht also nicht, dass ihr euch arbeitslos meldet, sofort losfliegt, nach 3 Monaten wieder kommt und die Sperrzeit dann vorbei ist. Die Sperrzeit läuft nur, solange ihr in Deutschland angemeldet seid.
Den Anspruch auf das Arbeitslosengeld habt ihr nach Meldung beim Arbeitsamt dann vier Jahre lang, beziehungsweise anders ausgedrückt: Ihr könnt bis zu 4 Jahren nach Meldung der Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld einlösen. D.h ihr solltet nicht länger als vier Jahre auf Weltreise sein, sonst verfällt der Anspruch wieder. Grundlage ist in dieser Zeit immer der letzte Lohn vor der Meldung der Arbeitslosigkeit. Man erhält dann neun Monate lang 60 % seines letzten Lohns. (Eigentlich ist die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld 12 Monate, aber die Sperrzeit wird hier natürlich abgezogen).
Sobald ihr dann Bezüge vom Amt bekommt, müsst ihr natürlich an Arbeitsmaßnahmen teilnehmen und euch regelmäßig bewerben und dies auch nachweisen. Solltet ihr das nicht machen oder euch nicht an die Vorgaben bzgl. Urlaubstage etc. halten, kann das Arbeitsamt euch das Arbeitslosengeld kürzen oder streichen.
Der finanzielle Puffer
Job kündigen und reisen, ein paar Monate die Welt sehen und sobald die Reise zu Ende ist sofort wieder in das Berufsleben einsteigen. Das ist euer Plan? Lobenswert. Die Realität sieht aber oft anders aus. Du musst dich nach einer längeren Reise erst einmal wieder klimatisieren, sehr wahrscheinlich wirst du in der ersten Woche nicht gleich voll loslegen mit Bewerbungen. Dann kommt noch hinzu, dass es in den Betrieben oft langwierige Bewerbungszeiten gibt und sich alles etwas hinzieht. Und sehr wahrscheinlich ist die erste Bewerbung auch nicht sofort von Erfolg gekrönt. Deshalb: Plant einen finanziellen Puffer ein, der euch nach der Reise noch etwa drei Monate über Wasser hält, so nehmt ihr euch selbst den Druck und könnt nach der Reise entspannt wieder in den Alltag finden.
Eure Nele
PS. Du willst wissen, wie meine Reise mich verändert hat und was ich auf Reisen gelernt habe? Dann könnte dich mein Buch EINMAL UM DIE WELT ZU MIR SELBST interessieren.
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