Fluggastrechte: So bekommst du eine Entschädigung bei Flugverspätung

Entdecke die Welt Fluggastrechte: So bekommst du eine Entschädigung bei Flugverspätung

Was viele Reisende nicht wissen: Bei einer Flugverspätung ab einer Dauer von zwei bis drei Stunden (je nach Entfernung zwischen Start und Zielort, bei Langstreckenflügen ab vier Stunden), kann man von der Fluggesellschaft eine Erstattung bzw. Entschädigung fordern, zumindest, wenn man mit einer europäischen Airline fliegt. Geregelt ist das im Fluggastrecht, der Verordnung EC 261/2004, hier ist festgelegt mit welcher Entschädigung man bei einer Flugverspätung rechnen kann.
Auch ich selbst habe mich mit dem Thema nie groß auseinandergesetzt, bis ich bei meiner Reise nach Barcelona davon betroffen war. Zu meinem Glück hatte ich kurz zuvor im TV einen Beitrag über dieses Thema gesehen und wusste, welche Fluggastrechte ich geltend machen kann.

Wie lange kann ich eine Entschädigung bei Flugverspätung beantragen? 

Die Ansprüche auf Erstattung bei einer Flugverspätung kann man bis zu zwei Jahre nach der betreffenden Reise noch geltend machen. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass man noch nachweisen kann, dass der Flug auch wirklich Verspätung hatte.

Welche Fluggastrechte habe ich im Falle einer Flugverspätung? 

In dem Fluggastrecht ist neben der Erstattungshöhe bei Verspätungen auch geregelt, welche Maßnahmen die Fluggesellschaft bei einer Verspätung einleiten müssen. So muss den Passagieren ab einer Verspätung von zwei Stunden je nach Dauer kostenloses Essen und Trinken zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Verspätung länger dauert oder über die Nacht geht, zum Beispiel auch bei einer Flugannulierung, ist sie außerdem verpflichtet, für eine Möglichkeit der Telekommunikation zu sorgen und gegebenenfalls auch ein Hotelzimmer inkl. Transfer zur Verfügung zu stellen. Es ist also immer gut, seine Fluggastrechte zu kenne, um diese im Ernstfall geltend machen zu können.

Wie hoch ist die Erstattung bei Flugverspätungen? 

Die oben genannten Leistungen ersetzen keine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätung und sind unabhängig davon zu leisten. Das heißt eine Erstattung kann danach vom Fluggast trotzdem noch gefordert werden.  Zusätzlich dazu kann man auch noch Schadensersatz geltend machen, wenn durch die Verspätung zusätzliche Kosten angefallen sind, wie zum Beispiel eine gebuchte Tour nicht realisiert werden kann, ein Hotel für eine Nacht bereits bezahlt wurde und so weiter. Auch Quittungen von Taxifahrten aufbehalten und versuchen diese als Beleg nachzureichen.
Ab drei Stunden Flugverspätung stehen Passagieren je nach Strecke und Verspätung eine Erstattung von 250 – 600 € zu. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nicht nach dem Flugpreis und ist pauschal, d.h mir ist es schon zweimal passiert, dass ich mehr an Entschädigung bekommen habe, als der Flug eigentlich gekostet hat.

Kurzstrecke bis zu 1500 Kilometer: Entschädigung 250 €

Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer: Entschädigung von 400 €

Langstrecke über 3500 Kilometer:  Entschädigung von 600 €

Achtung: Bei der Berechnung wie viel Stunden ein Flug Verspätung hat, gilt nicht die verspätete Abflugzeit sondern die verspätete Ankunftszeit. Das heißt, wenn ihr drei Stunden später abfliegt aber nur 2,5 Stunden später am Ziel ankommt, erhaltet ihr keine Entschädigung.
Die genauen Regelungen und Gesetzesauszüge findet ihr auf Wikipedia.

Wie beantrage ich eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Die meisten Fluggesellschaften bieten auf ihrer Homepage bereits Formulare an, die man bei einer Flugverspätung für die Entschädigung einreichen und ausfüllen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, dann solltet ihr eine Mail mit den genauen Angaben zu dem verspäteten Flug verfassen. Wer Hilfe bei der Einreichung eines Formulars zur Entschädigung braucht, findet auch im Internet viele Anbieter, die bei der Abwicklung einer solchen Reklamation behilflich sind, z.B Flightright. Bei Langstreckenflügen und hohen Geldbeträgen schalten auch viele Reisende einen Anwalt ein. Ich halte das nicht für sinnvoll. Das Einreichen der Formulare ist nicht schwer, die dafür relevanten Daten findet ihr auf euren Flugpapieren. Wichtig ist, dass ihr euch nicht abwimmeln lasst und immer wieder nachfasst.

Bei solchen Problemen helfen auch gerne die Mädels von Ferienconcierge. Hier findet ihr weitere Informationen dazu: FerienConcierge Reiseexperten

Obwohl es das Gesetz für das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung gibt, versuchen die Gesellschaften natürlich, die Forderungen abzuwenden. Oft bekommt man einen zu niedrigen Geldbetrag genannt oder erst einmal gar keine Antwort. Lasst euch nicht abwimmeln! Wahrscheinlich hoffen viele Gesellschaften, dass man mürbe wird und wegen ein paar „Euro“ den Fall auf sich beruhen lässt. Aber das Geld steht euch zu, auch wenn es „nur“ 50 Euro sind. Fordert eure Rechte ein :).  Es ist wichtig dran zu bleiben und die Fluggesellschaft immer mal wieder in angemessenem Abstand auf eure Mail hinzuweisen. Wer sich nicht meldet, wird vergessen. Nur wer Druck macht, bekommt sein Recht.

Meine Erfahrung

Ich habe bisher dreimal die  Erfahrung gemacht, dass mir aufgrund einer Flugverspätung eine Erstattung bzw. Entschädigung zustand. Das erste mal war 2016 bei meiner Reise von Barcelona nach Lissabon. Der Flug hatte über drei Stunden Verspätung. Rechtlich eine klare Sache. Nach meiner Rückkehr habe ich bei der betroffenen Fluggesellschaft sofort den Antrag auf Entschädigung ausgefüllt. Eine Reaktion kam sehr lange nicht. Nachdem ich noch 1-2 mal freundlich auf meine Mail hingewiesen habe, jedoch wieder keinerlei Reaktion zurückkam, drohte ich bei meiner dritten Mail mit einem Anwalt. Zwei Tage später war das Geld auf meinem Konto. Mir wurde die gesetzlich geregelte Summe gezahlt, die höher lag als der eigentliche Flugpreis. Somit war der Flug für mich quasi umsonst und das dran bleiben hat sich gelohnt.

Beim zweiten Mal hatte ich leider nicht so ein Glück. Hier flog ich allerdings auch mit einer lateinamerikanischen Fluggesellschaft innerhalb von Mittelamerika. Das EU-Recht hat dort natürlich keine Handhabung. Ein Versuch war es trotzdem wert aber letztlich wurden unsere Mails einfach ignoriert und trotz Druck unsererseits, wurde auf die  Forderungen nicht eingegangen. Aber wie gesagt, Lateinamerika ist da natürlich eine andere Hausnummer.

Beim dritten Mal ging es um meinen Flug nach London, der gecancelt wurde. Ich musste zwar ewig auf mein Geld warten, habe es aber noch zwei Monaten bekommen.

Hoffentlich konnte ich euch mit dem Artikel helfen, eure Fluggastrechte besser zu verstehen und für eine Entschädigung im Falle einer Flugverspätung zu kämpfen.

Eure Nele

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Nele
Mein Name ist Daniela Seiberle (Nele) und ich führe seit Ende 2016 diesen Reiseblog. Damals habe ich mein komplettes altes Leben hinter mir gelassen, meinen Job und die Wohnung gekündigt und bin 13 Monate allein auf Weltreise. Seit Anfang 2018 bin ich zurück, aber das Reisen gehört seither zu meinem Leben. Seit Mitte 2019 bin ich selbständig als virtueller Social Media Manager und Content Creator und lebe den Traum des ortsunabhängigen Arbeitens.

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Comments

  1. Letztes Jahr Rückflug abends 21 Uhr von Lanzarote nach Stuttgart. Nach ca. 1 Std. Flugzeit Druckausgleich im Flugzeug ausgefallen. Pilot musste in Mallorca notlanden. Fluggesellschaft bezahlte 1 Nacht im Hotel in Mallorca. Nächster Tag Rückflug mit Ersatzflieger von Mallorca nach Stuttgart. Kosten wurde alle übernommen aber Stress haste trotzdem. Reklamationsschreiben an Codor geschickt und 150.-Euro Schadensersatz nach 2 Wochen bekommen. War also sehr kulant !!!!

  2. Ich persönlich halte in den meisten Fällen von Entschädigungszahlungen recht wenig. Technische Probleme können immer auftreten. Da ist es mir lieber, das Flugzeug bleibt am Boden. Wenn sich die Fluglinie die Entschädigungszahlungen aber nicht leisten will, hebt sie im Zweifel vielleicht doch ab…
    LG,
    Romeo

    • Lieber Romeo, danke für deinen Kommentar.? Interessanter Ansatz. Ich hoffe nicht, dass Fluggesellschaften so denken und Profit über Sicherheit geht. Ich kenne mich mit den Abläufen an Flughäfen nicht aus aber in so einem Fall kann man doch sicherlich innerhalb der 3 Std in denen man noch keine Entschädigung zahlen muss, eine Ersatzmaschine organisieren….. Auf jeden Fall ein guter Input deinerseits. Danke dafür ?

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